AGBs

Fullservice – Lebenslange Haltbarkeit

Preis auf Anfrage.

Gewährleistung

  1. Sollte die gelieferte Ware vor Gefahrübergang bereits mit einem Sachmangel behaftet sein, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Weitere Ansprüche des Käufers, mit Ausnahme der Ansprüche in Artikel C (Haftung) bestehen nicht. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
  2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1000 Betriebsstunden bei Gabelstaplern und 12 Monate bei Lagergeräte wie z.B. Hubwagen oder Anbaugeräte.

    Basis ist ein Ordungsgemäße Nutzung:
    Ordungsgemäße Nutzung:

    Vor dem Aufnehmen der Last, hat sich der Gabelstaplerfahrer zu vergewissern, das die aufzunehmende Last keine Beschädigungen und scharfkantigen Kontaktflächen aufweist.

    Dazu zählen auch herrausstehende Stahlnägel oder Spitze Metallgegenstände. Bei Aufnahme, absetzen und herausfahren aus der Last, muss die Hubmastneigung (nur bei Gabelstapler) auf 90° eingestellt sein.

    Ferner ist beim herausfahren darauf zu achten, dass die BASIN Beschichtung keinen Kontakt zur aufgenommenen Last aufweist.
  4. Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Evtl. erforderliche Rücktransporte werden durch uns veranlasst. Bei Nichtbeachtung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
    Sollten sich Mängelrügen als unberechtigt herausstellen, so gehen alle entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers.
  5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.
  6. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen.

Informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum, indem Sie Kontakt mit uns Aufnehmen oder nehmen Sie Kontakt mit unseren Partnern (Rubrik Referenzen) auf.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nennen Sie uns einfach nur die Maße und den Einsatzort.