AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ONAL Innovation GmbH – BASIN® Gabelzinkenbeschichtung & Gabelzinkenvertrieb
Stand: Juli 2025
Nur gültig für gewerbliche Kunden (B2B)

Kundenkreis

ONAL Innovation GmbH beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

Leistungen und Produkte

ONAL Innovation GmbH bietet folgende Leistungen und Produkte an:

  • BASIN®-Beschichtung von Gabelzinken zur Verbesserung von Gleitverhalten, Korrosionsschutz und Oberflächenschonung,
  • Verkauf von Gabelzinken aus Stahl und Kunststoff (z. B. CarbonFork® oder Polyfork®), auf Wunsch mit integrierter Technik wie Kamera, Laser oder Sensorik,
  • ergänzende Leistungen wie technische Beratung oder Transportlösungen nach Vereinbarung.

Vertragsschluss

  • Alle Angebote von ONAL® sind freibleibend.
  • Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder
    • durch Ausführung der bestellten Leistung oder Lieferung.
  • Technische Unterlagen, Maße, Abbildungen und Produktinformationen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk.
  • Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen netto zu zahlen.
  • Bei Sonderanfertigungen oder Neukunden kann eine Anzahlung bis zu 50 % verlangt werden.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

Lieferung und Versand

  • Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020).
  • Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder bei Abholung auf den Kunden über.
  • Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
  • Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
  • Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich garantiert.

Anforderungen bei Beschichtungsaufträgen

  • Zur Beschichtung angelieferte Gabelzinken müssen gereinigt, rostfrei und ohne mechanische Beschädigungen sein.
  • Bei BASIN®-beschichteten Gabelzinken dürfen keine scharfkantigen, beschädigten oder metallisch überstehenden Teile (z. B. Nägel, Schrauben, Laschen) mit der zu transportierenden Ware in Berührung kommen.
  • Unsachgemäße Einsätze führen zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs und können zu Haftungsausschluss führen.
  • Kunststoffgabelzinken (z. B. CarbonFork®) dürfen nur mit vorheriger Freigabe zur Beschichtung eingesendet werden.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von ONAL Innovation GmbH.

Gewährleistung

Nacherfüllung

Sollte die gelieferte Ware bereits vor dem Gefahrübergang mit einem Sachmangel behaftet sein, werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht, ausgenommen die Ansprüche gemäß Artikel C (Haftung). Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Mitwirkungspflicht des Käufers

Der Käufer hat uns nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, alle notwendigen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Wird diese Gelegenheit nicht eingeräumt, sind wir von der Haftung für daraus entstehende Folgen befreit.

Gewährleistungsfrist

  • 1.000 Betriebsstunden bei Gabelstaplern im Zweischichtbetrieb,
  • 12 Monate bei Lagergeräten, wie z. B. Hubwagen oder Anbaugeräten.

Voraussetzung: Ordnungsgemäße Nutzung
Vor dem Aufnehmen der Last hat der Gabelstaplerfahrer sicherzustellen, dass die aufzunehmende Last keine Beschädigungen oder scharfkantigen Kontaktflächen aufweist.
Beim Aufnehmen, Absetzen und Herausfahren ist die Hubmastneigung stets auf 90° einzustellen. Die BASIN®-Beschichtung darf keinen direkten Kontakt zur Last haben.

Mängelanzeige und -prüfung

Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, den Mangel zu prüfen. Auf Verlangen sind die beanstandete Ware oder Proben davon bereitzustellen.
Rücktransporte werden von uns veranlasst; entstehende Mehrkosten durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Käufers.

Ausschluss der Gewährleistung

Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei:

  • ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
  • fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte,
  • natürlicher Abnutzung oder Verschleiß,
  • fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
  • nicht ordnungsgemäßer Wartung,
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,
  • mangelhaften Bauarbeiten oder ungeeignetem Baugrund,
  • chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind.

Abnahme

Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme sind Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängel bei der Abnahme erkennbar gewesen wären.

Sonstiges

Für Produkte und Beschichtungen gilt die oben genannte Gewährleistung von 1.000 Betriebsstunden bei zweischichtigem Betrieb, vorausgesetzt, der Einsatz erfolgt ordnungsgemäß und zugelassen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

ONAL® behält sich das Recht vor, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen.
Für gebrauchte oder kundenseitig gestellte Komponenten übernehmen wir keine Gewähr.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Haftung

  • ONAL® haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen.
  • Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Schutzrechte und geistiges Eigentum

Die Marken BASIN®, CarbonFork®, technische Designs, Zeichnungen, Visualisierungen und Verfahren sind rechtlich geschützt.
Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ONAL® nicht vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
Technische Unterlagen bleiben Eigentum von ONAL®, auch wenn sie dem Kunden ausgehändigt wurden.

Exportkontrolle

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche anwendbaren Export-, Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften eigenverantwortlich zu beachten, insbesondere bei Lieferung außerhalb der EU.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ONAL®.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Vereinbarung zu treffen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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